Sicher haben Sie sich schon Gedanken über die Sicherheit der elektrischen Installationen gemacht. Abgenutzte oder defekte Installationen können die Sicherheit von Personen gefährden oder Brände verursachen.
Als Eigentümer einer Liegenschaft sind Sie verpflichtet, die elektrisch erschlossenen Räume periodisch kontrollieren zu lassen.
Als unabhängiges Kontrollorgan erstellen wir für Eigentümer, Verwaltungen oder Firmen aussagekräftige Expertisen mit Mess- und Prüfprotokoll (M+P), sowie den gesetzlich verlangten Sicherheitsnachweis (SiNa).
Im Wohnbereich beträgt der Zeitabstand zwischen den periodischen Kontrollen 20 Jahre. Ebenso muss bei Handänderung einer Liegenschaft eine Elektrokontrolle durchgeführt werden, falls die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre her ist.
In der Industrie und im Gewerbe ist die Abnutzung grösser, daher beträgt der Zeitabstand zwischen den Elektrokontrollen 10 oder teilweise nur 5 Jahre.
Für diverse Kontrollen haben wir preiswerte Pauschalen, welche es Ihnen erlauben, die zu erwartenden Kosten selber zu berechnen (siehe Konditionen).
Grössere Gewerbe und Industrie rechnen wir nach den aufgewendeten Stunden ab.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung, aber vor der Übergabe an den Eigentümer kontrolliert werden.
Nur so kann eine sichere und gefahrenfreie Installation sichergestellt werden.
Es ist für Eigentümer wie für Elektrounternehmen vorteilhaft, solche Schlusskontrollen einer neutralen und spezialisierten Kontrollunternehmung wie der EK Elektro-Kompetenz zu übertragen.
Da wir selber keine Installationen ausführen, stehen wir auch nicht in Konkurrenz zu anderen Installateuren und können so die Schlusskontrolle für den Elektroinstallateur, wie auch für den Eigentümer unabhängig und seriös ausführen.
Wir erstellen die Mess- und Prüfprotokolle sowie den Sicherheitsnachweis (SiNa) über die kontrollierte Anlage.
Bei Drittfirmen geniessen wir das volle Vertrauen für diese Schlusskontrolle.
Bei Elektroinstallationen im Gewerbe, ist der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme der Elektroinstallationen (Schlusskontrolle) noch eine Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes und von der Ausführung oder Planung unabhängiges Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Dieses 4-Augen Kontrollsystem soll von Gesetzes wegen, die Qualität der Installationen verbessern und Fehlern vorbeugen.
Vielfach erfolgt die Vergabe dieser Arbeit nach Rücksprache des Kunden mit dem Elektroinstallateur.
Da wir selber keine Installationen ausführen, stehen wir auch nicht in Konkurrenz zu anderen Installateuren und können so die Abnahmekontrolle für den Elektroinstallateur, wie auch für den Eigentümer unabhängig und seriös ausführen.